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Ausschreibungen/Vergaben
Vergebene Aufträge / ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind gem. § 30 Abs. 1 UVgO nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Die Gemeinde Ehrenburg, c/o Samtgemeinde Schwaförden, Poststr. 157, 27252 Schwaförden, hat in den vergangenen Monaten folgende Aufträge vergeben:
Gem. § 30 (1) UVgO bzw. § 20 (3) VOB/A sind öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben verpflichtet, auf ihren Internetseiten über die Erteilung des Auftrages zu informieren (Ex-Post-Transparenz).
bei Bauleistungen nach VOB/A:
- ab 25.000,- EUR Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten
- ab 15.000,- EUR Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten
bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:
- ab 25.000,- EUR Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten
- ab 25.000,- EUR Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten
Die nachträgliche Bekanntgabe erteilter Aufträge dient der Erhöhung der Transparenz im Vergaberecht.
Bauleistungen nach VOB/A
| Name und Anschrift des Auftraggebers | Name und Anschrift des Auftragnehmers | Verfahrensart |
Art & Umfang der Leistung |
Liefer- und Dienstleistungen nach UVGO
| Name und Anschrift des Auftraggebers | Name und Anschrift des Auftragnehmers | Verfahrensart |
Art & Umfang der Leistung |
Zeitraum der Leistungserbringung |





