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Kulturförderung
1. Ziele der Kulturförderung
1.1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung
Das Leben und die Lebensqualität in der Samtgemeinde Schwaförden werden durch das kulturelle Angebot mitgeprägt.
Die Bürger/innen unserer Samtgemeinde, die kulturelle Angebote organisieren und anbieten, schaffen die Voraussetzung dafür, dass der Einzelne aktiv und kreativ am kulturellen Geschehen der Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden teilhaben kann.
Aus der Verantwortung der kommunalen Kulturkompetenzen und zur Sicherung und zur Fortentwicklung der kulturellen Vielfalt in unserer Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden unterstützt die Samtgemeinde Schwaförden nicht-kommerzielle Träger des kulturellen Lebens mit öffentlichen Mitteln.
Für eine praktikable Umsetzung der vorliegenden Richtlinie wird das kulturelle Geschehen auf die Bereiche Musik, Bildende Künste, Literatur und Wissenschaft eingegrenzt.
1.2. Spezielle Ziele der Kulturförderung
- Gefördert werden Veranstaltungen, die helfen, das Gesamtbild der Samtgemeinde Schwaförden mit einem vielfältigen kulturellen Angebot zu prägen.
- Gefördert werden Veranstaltungen, die zur Belebung des Dorflebens in der Samtgemeinde Schwaförden beitragen.
- Gefördert werden Veranstaltungen, die Jugendliche motivieren, am kulturellen Leben der Samtgemeinde Schwaförden teilzunehmen.
- Gefördert werden Veranstaltungen, die touristisch von besonderer Bedeutung sind.
2. Fördervoraussetzungen
2.1. Förderung von Projekten und Veranstaltungen
Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen von gemeinnützigen Gruppen und Vereinen
- wenn der Antragsteller in der Samtgemeinde Schwaförden ansässig ist,
- wenn die Veranstaltung in der Samtgemeinde Schwaförden stattfindet,
- wenn die Veranstaltung öffentlich ist d.h., die Veranstaltung von allgemeiner kultureller Bedeutung und nicht nur für einen eng eingegrenzten Personenkreis von Interesse ist,
- wenn die Veranstaltung gemeinnützig, d.h., ohne kommerzielle Zielsetzung ist,
- wenn die Veranstaltung für alle Bürger/innen zugänglich ist,
- wenn Besucher einen angemessenen Eintritt zahlen müssen (Ausnahmen von dieser Regelung sind in begründeten Fälle möglich),
- wenn die Veranstaltungstermine frühzeitig mit der Samtgemeinde abgesprochen und der Termin rechtzeitig in der lokalen Presse angezeigt wird
2.2.Ausschluss einer Förderung
- Nicht gefördert werden Veranstaltungen von politischen Parteien und Wählergruppen.
- Nicht gefördert werden typische Dorffeste (z.B. Schützenfeste, Erntefeste, Weihnachtsmärkte, Straßenfeste, u.Ä.).
- Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend gewerblichen, beruflichen oder religiösen Zwecken dienen.
3. Förderbeträge
Auf die Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
Sämtliche Förderungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme zu stellen.
Der Zuschuss je Veranstaltung wird auf maximal 1.000 € - bei gleichzeitiger Förderung durch die Samtgemeinde und die jeweils betroffene Mitgliedsgemeinde – begrenzt.
Die Projektförderung wird in Form einer Fehlbedarfsabdeckung gewährt.
Dem Zuschussantrag ist eine Kostenkalkulation und ein Finanzierungsplan beizufügen. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs für ein Projekt sind Spenden und Zuwendungen von anderen Institutionen/Personen sowie angemessene Eintrittsgelder zu berücksichtigen.
Jubiläumszuwendungen sind nicht Bestandteil dieser Förderrichtlinien; diese Zuwendungen bleiben bei der Ermittlung des Fehlbedarfs unberücksichtigt.
Die Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projektes unter Vorlage einer Einnahmen- und Ausgabenabrechnung.
Den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Schwaförden wird empfohlen, diesen Förderrichtlinien durch einen entsprechenden Beschluss beizutreten.
Sofern ein Beitrittsbeschluss erfolgt, beteiligen sich die jeweils betroffenen Mitgliedsgemeinden mit einem Förderbeitrag in gleicher Höhe.
Über die Projektführung entscheidet im Grundsatz die Samtgemeinde Schwaförden; diese Entscheidung wird dann von den jeweiligen Mitgliedsgemeinden anerkannt.
4. Projekte von auswärtigen Kulturträgern
Die Samtgemeinde Schwaförden berät und unterstützt auswärtige Kulturträger bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere bei der Einholung der notwendigen Genehmigungen und durch zur Verfügungsstellung von Equipment und Räumen gegen Nutzungsentgelt sowie durch die Koordination von Veranstaltungsterminen.
5. Entscheidung über Förderanträge
Der Samtgemeindeausschuss entscheidet über Förderanträge.
6. Antragsverfahren
Der Antrag ist hier herunterzuladen.
Die Anträge werden spätestens zum Quartalsende gesammelt und im darauffolgenden Monat durch den Samtgemeindeausschuss bearbeitet und entschieden





