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Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit geringeren Einkommen und kann als Zuschuss zur Miete oder der zu tragenden Belastung gewährt werden.
Einen Antrag stellen kann jeder, der Mieter/Untermieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum bzw. Inhaber eines Dauerwohnrechtes ist und keine andere Sozialleistung wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) bezieht. Der Erhalt von Kindergeldzuschlag führt nicht zum Ausschluss vom Wohngeld.
Auch Bewohner eines Alten- oder Seniorenheimes können Wohngeld beantragen.
Bei Rückfragen oder Unsicherheiten zu den vorzulegenden Unterlagen und Anspruchsvoraussetzungen setzen Sie sich gerne mit der Wohngeldbehörde in Verbindung.





