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Steuern und Abgaben
| Gemeinde | Hebesatz | ||
| Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer | |
| Affinghausen | 420 % | 270 % | 420 % |
| Ehrenburg | 420 % | 225 % | 420 % |
| Neuenkirchen | 420 % | 290 % | 420 % |
| Scholen | 420 % | 200 % | 420 % |
| Schwaförden | 420 % | 255 % | 420 % |
| Sudwalde | 420 % | 230 % | 420 % |
*Bemessungsgrundlage bei der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag (festgesetzt vom Finanzamt)
*Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag (festgesetzt vom Finanzamt)
I. Allgemeine Informationen
Die Grundsteuerbescheide ab 2025 basieren erstmals auf dem neuen Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Niedersachsen hat die Rechtsprechung im NGrStG nach einem selbst entwickelten Flächen-Lage-Modell umgesetzt. Dadurch wurde der Wert Ihrer Immobilie in Form eines Grundsteuermessbetrages neu bewertet. Grundlage für die Berechnung ist die von Ihnen abgegebene Grundsteuererklärung beim Finanzamt Sulingen. Sollten in der Erklärung Fehler enthalten sein, reichen Sie bitte eine Korrektur beim Finanzamt Sulingen ein (s. anliegender Vordruck).
1. Zuständigkeit Finanzamt
Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt Sulingen ermittelt und Ihnen jeweils mit
Bescheid mitgeteilt. Dieser Messbetrag ist für die Gemeinde bindend für die Festsetzung der Grundsteuer (§182 Abgabenordnung). Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Sulingen (E-Mail: poststelle@fa-su.niedersachsen.de; Hotline zur Grundsteuerreform: 04271/87-302 – Mo., Di., Do. 8.00 – 15.00 Uhr, Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit). Halten Sie bitte das Aktenzeichen des Finanzamtes bereit.
2. Zuständigkeit Gemeinde
Der Rat der jeweiligen Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer A und B beschlossen und festgesetzt.
Der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Bei Fragen zum Hebesatz wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Schwaförden – Steueramt (Telefon-Nr.: 04277/9303-28 od. -43, E-Mail: steueramt@schwafoerden.de).
II. Weitere Informationen
1. SEPA Lastschriftmandat/ Dauerauftrag
Bei bestehenden SEPA Lastschriftmandaten (Abbuchungsermächtigung) erfolgt automatisch eine Anpassung des Abbuchungsbetrages. Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, wäre dieser von Ihnen auf den neuen Betrag anzupassen.
2. Eigentumswechsel
Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf bleibt derjenige Schuldner der Grundsteuer, in dessen Eigentum das Grundstück oder das Gebäude/die Wohnung zu Beginn des Kalenderjahres, also am 01.01. steht (Grundbucheintrag). Erst im Jahr nach Übergang von Nutzen und Lasten geht die Zahllast auf den Käufer über. Der Verkäufer bleibt jedoch über den 31. Dezember eines Jahres hinaus so lange Schuldner der Grundsteuer bis das Finanzamt den Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung erteilt hat. Die vom Verkäufer nach dem 01. Januar des Folgejahres entrichteten Steuern werden nach erfolgter Zurechnungsfortschreibung erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lstn.niedersachsen.de (Landesamt für Steuern Niedersachsen) und aus den angefügten Dokumenten.
| Hundesteuer | |
| Bemessungsgrundlage | Betrag |
| für den ersten Hund | 40,00 € |
| für den zweiten Hund | 80,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 € |
| für gefährliche Hunde jeweils | 600,00 € |
*nach § 3 der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde





