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Kindertagespflege
Die Kindertagespflege gilt insbesondere als Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren und/oder als ergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Kindergartenalter bzw. für schulpflichtige Kinder.
Die Kinder werden von einer qualifizierten Tagespflegeperson im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der sorgeberechtigten Person betreut.
Die Betreuungszeiten vereinbaren die Eltern nach dem eigenen Bedarf mit der Tagespflegeperson.
Es besteht die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung der Tagespflege nach dem SGB VIII.
Bei Beantragung der Förderung wird das monatliche Tagespflegegeld für die Tagespflegeperson anhand der Betreuungsstunden berechnet.
Für die Eltern wird dann ebenfalls auf Grundlage der Betreuungsstunden ein monatlicher Kostenbeitrag errechnet. Dieser liegt aktuell bei 2,10 € je Betreuungsstunde.
Bei Rückfragen rund um die Kindertagespflege können sich interessierte Eltern an die Vermittlungsstelle der Samtgemeinde Schwaförden wenden.





