Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Sudwalde sowie die Bekanntmachung des aufkommensneutralen Hebesatzes gem. § 7 Nds. Grundsteuergesetz wird am 23.11.2024 im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Diepholz (https://www.diepholz.de/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und dadurch verkündet. Darüber hinaus kann die Hebesatzsatzung und die Bekanntmachung des aufkommensneutralen Hebesatzes auch hier und im Rathaus der Samtgemeinde Schwaförden, Zimmer 36, während der Dienststunden eingesehen werden.
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Verkündung Hebesatzsatzung der Gemeinde Sudwalde / Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz
Verkündung Hebesatzsatzung der Gemeinde Sudwalde / Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz
Gemeinde Sudwalde
Nachrichtlicher Hinweis auf die Verkündung einer Satzung und auf eine Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung vom 20.12.2024Letzte Aktualisierung: 11.04.2025





