Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Sudwalde wird am 01.11.2024 im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Diepholz (https://www.diepholz.de/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und dadurch verkündet. Darüber hinaus kann die 1. Nachtragshaushaltssatzung auch hier und im Rathaus der Samtgemeinde Schwaförden, Zimmer 36, während der Dienststunden eingesehen werden.
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Sudwalde
1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Sudwalde
Gemeinde Sudwalde
Nachrichtlicher Hinweis auf die Verkündung einer Satzung
Amtliche Bekanntmachung vom 04.11.2024Letzte Aktualisierung: 11.04.2025





