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Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LinzStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-28
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Steuern

Frau O. Lieders-RotärmelStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-43
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Geschäftsbuchhaltung