Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Inhaltsbereich
Hundesteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Ansprechpartner/in
| Frau M. Linz | |
| Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG Poststraße 157 27252 Schwaförden Telefon: 04277 9303-28 Telefax: 04277 9303-50 E-Mail: steueramt@schwafoerden.deE-Mail: miriam.linz@schwafoerden.de
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| Frau O. Lieders-Rotärmel | |
| Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG Poststraße 157 27252 Schwaförden Telefon: 04277 9303-43 Telefax: 04277 9303-50 E-Mail: steueramt@schwafoerden.deE-Mail: olesja.lieders-rotaermel@schwafoerden.de
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