Inhaltsbereich

Sie sind hier:

Hundehaltung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LinzStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-28
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Steuern

Frau O. Lieders-RotärmelStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-43
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Geschäftsbuchhaltung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr