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Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. LinzStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-28
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Steuern

Frau O. Lieders-RotärmelStandort anzeigen
Rathaus Schwaförden, Zimmer 14 // EG
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 9303-43
Telefax: 04277 9303-50
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Geschäftsbuchhaltung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr