ab dem 01. Februar 2014 ändert sich der Zahlungsverkehr in Europa grundlegend. Es handelt sich um die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area). Hierbei wird ein einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa geschaffen.
Bisherige Kontoverbindungen werden zu IBAN und BIC:
Im Zuge dieser Vereinheitlichung werden die Kontonummern und Bankleitzahlen von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifer Code) abgelöst. Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl sind Bestandteil der IBAN. Die BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung der Bank. Ihre eigene IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, auf der Rückseite Ihrer EC-Karte oder Sie können diese auch bei Ihrer Bank erfragen.
Bisherige Einzugsermächtigungen werden zu Mandaten:
Folgende Informationen gelten für Bürger, die der Samtemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben: Die bisher genutzten Einzugsermächtigungen werden künftig durch SEPA-Mandate ersetzt.
Die Verwaltung wird, um den Umstellungsaufwand möglichst gering zu halten, bisher genutzte Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umdeuten.
Dies erfolgt über eine Umdeutung Ihrer bei uns hinterlegten Bankverbindung. Ihre ermittelte IBAN und BIC sowie die Gläubiger-ID der Samtgemeindekasse, teilen wir Ihnen im nächsten Abgabenbescheid oder einem separaten Schreiben mit. Handlungsbedarf besteht dann nur, wenn diese von Ihrer tatsächlichen IBAN und BIC abweicht.
Erteilung neuer Mandate:
Sollte eine Umdeutung aus technischen Gründen nicht möglich sein, werden Sie ebenfalls schriftlich darüber informiert. In dem Schreiben werden Sie aufgefordert ein beiliegendes SEPA-Mandat auszufüllen und dies bei der Samtgemeindekasse vorzulegen. Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilen, erlischt die alte Einzugsermächtigung und Sie müssen selbstständig zu den entsprechenden Fälligkeiten Ihre Zahlungen an die Samtgemeindekasse leisten.