Bisher hat jeder, der in Deutschland Lohnsteuer zahlen muss, eine Lohnsteuerkarte auf Papier von seiner Wohnsitzgemeinde erhalten, die das ganze Jahr über zu verwenden war.
Zukünftig wird es keine Lohnsteuerkarten auf Papier mehr geben. Die Lohnsteuerkarte für 2010 ist die letzte ihrer Art. Für das Jahr 2011 wird somit keine neue Lohnsteuerkarte ausgestellt. Ab 2011 werden die Lohnsteuerangelegenheiten (Änderungen, Eintragungen, etc.) nämlich durch ein elektronisches Verfahren verarbeitet.
Was ändert sich für Sie?
Als Arbeitnehmer müssen Sie ab 2011 nicht wie bislang Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.
Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise. Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 also nicht Ende 2010 vernichten, sondern müssen sie noch für ein weiteres Jahr behalten. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie bisher mit - auch 2011.
Was müssen Sie beachten?
Für alle Änderungen (z. B. Klassen-Änderungen) und Eintragungen (z. B. Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte wird ab 2011 das Finanzamt zuständig sein. Nimmt ein Arbeitnehmer 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat keine Lohnsteuerkarte aus dem Jahre 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitsbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen.
Alle Steuerfälle werden über die Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet und zentral verwaltet. Die Identifikationsnummer wurde im Laufe des Jahres 2008 flächendeckend eingeführt und allen Steuerpflichtigen zugeschickt. Diese Nummer ist seither von der Geburt des Steuerpflichtigen an lebenslang gültig.
Sie sind hier:
Lohnsteuer
Lohnsteuer
Keine Lohnsteuerkarten für 2011
Externe Behörde
Finanzamt Sulingen | |
Hindenburgstraße 16 27232 Sulingen Telefon: 04271 87-0 Telefax: 04271 04271 E-Mail: Poststelle@fa-su.niedersachsen.de | Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. 8.00 - 17.00 Uhr |
Meldung vom 30.08.2010
