Das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15.02.2013, BGBl. S. 254, tritt am 01. August 2013 in Kraft.
Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern von Kindern, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden und sie darüber hinaus für dieses Kind keine öffentliche, frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung liegt beim Landkreis Diepholz, Fachdienst Jugend, Team Elterngeld.
Ansprechpartner sind:
Frau Hollberg, Tel.: 05441-976-1149 und
Herr Jürgensen, Tel. 05441-976-4258
Die Antragsunterlagen sind als PDF-Datei auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu finden unter (http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/betreuungsgeld/das-betreuungsgeld--116651.html).
Im Rahmen des Bürgerservices werden Antragsunterlagen bei der Samtgemeinde Schwaförden zur Verfügung gestellt.