Landtagswahl
Der Niedersächsische Landtag ist die Volksvertretung im Land Niedersachsen und als maßgebendes Gesetzgebungsgremium das wichtigste Organ im Land.
Der Landtag wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Davon werden mindestens 87 Abgeordnete in Wahlkreisen und 48 nach Landeswahlvorschlägen gewählt. Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichmandate erhöhen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Anhang und auf der Internetseite des Niedersächsischen Landeswahlleiters.