Drucksache - VO/03/001/2015
Sachverhalt: Bereits vor einiger Zeit wurde seitens der Verwaltung eine Nutzung und Verwertbarkeit von gemeindeeigenen Grundstücken (und in diesem Zusammenhang auch Straßengrundstücke) überprüft und auch gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde in Augenschein genommen.
In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass die o.a. Straßen (vgl. zur Lage auch Anlage) (in Teilbereichen) nicht mehr als solche benutzt werden bzw. nicht nutzbar sind.
Es wird deshalb empfohlen, ein Einziehungsverfahren für die betreffenden Straßengrundstücke einzuleiten bzw. durchzuführen; d.h. es bleibt festzustellen, dass diese Straßen keine Bedeutung mehr für die Öffentlichkeit haben und für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind.
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) ist ein solches Verfahren in folgenden Schritten durchzuführen:
a.) Beschluss über die Absicht der Einziehung (§ 8 Absatz 2 NStrG) –vgl. Beschlussvorschlag b.) Beschluss über die Einziehung (§ 8 Absatz 3 NStrG) – in einer der kommenden Ratssitzungen
Hinweis: Ergänzend bleibt noch die Frage der weiteren Nutzung / Verwendung der dann eingezogenen Straßengrundstücke (z.B. Verkauf an Anlieger pp,) zu erörtern.
Beschlussvorschlag:
Es ist beabsichtigt, folgende Gemeindestraßen gemäß § 8 Absatz 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.08.2015 einzuziehen, da diese für die Öffentlichkeit keine Bedeutung mehr haben und für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind:
(1) „Am Röhen“ (Teilbereich über ca. 175 m)(Gemarkung Schweringhausen, Flur 6, Flst. 21/1) (2) „Kreuzweg“ (Teilbereich über ca. 180 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 15, Flst. 376) (3) „Endweg“ (Gemarkung Schmalförden, Flur 15, Flst. 374, 377) (4) „Stichweg“ (Gemarkung Wesenstedt, Flur 12, Flrst. 163/6) (5) „Alter Hoyaer Weg“ (Teilbereich über ca. 320 m)(Gemarkung Wesenstedt, Flur 10, Flst. 78) (6) „Kleine Heide“ (Gemarkung Stocksdorf, Flur 1, Flst. 33) (7) „Mühlenmoor“ (Gemarkung Wesenstedt, Flur 3, Flst. 32) (8) „Johannweg“ (Teilbereich über ca. 85 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 8, Flst. 69/1) (9) „Kurze Stücken“ (Gemarkung Schmalförden, Flur 14, Flst. 67) (10) „Lange Stücken“ (Teilbereich über ca. 485 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 14, Flst. 66) (11) „Krummer Kamp“ (Teilbereich über ca. 200 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 14, Flst. 66) (12) „Triftweg“ (Teilbereich über ca. 450 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 2, Flst. 56/1, 61, 63/1) (13) „Im Südfeld“ (Gemarkung Schweringhausen, Flur 2, Flst. 56/1) (14) „Moorweg“ (Teilbereich über ca. 140 m)(Gemarkung Wesenstedt, Flur 2, Flst. 6) (15) „Kurzes Ende“ (Gemarkung Wesenstedt, Flur 6, Flst 27) (16) „Annastraße“ (Teilbereich über ca. 400 m)(Gemarkung Stocksdorf, Flur 10, Flst. 20) (17) „Kiebitzheider Weg“ (Teilbereich über ca. 125 m)(Gemarkung Schmalförden, Flur 1, Flst. 26, 27)
Die Absicht der Einziehung ist entsprechend § 8 Abs. 2 NStrG nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in der Sulinger Kreiszeitung bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
____________________________________ Unterschriften
Anlage/n:
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