Drucksache - VO/03/016/2020
Sachverhalt: Im Zuge des z.Zt. laufenden Verfahrens zur Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraftanlagen III“ der Samtgemeinde Schwaförden hat der Samtgemeinderat den aktuellen Beschluss gefasst, die seitens der Fa. NWP, Oldenburg erstellten Unterlagen (vgl. auch Anlage) ebenfalls auf Grundlage des § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Unterrichtung und Äußerung an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (wie z.B. Versorgungsunternehmen pp.) zu geben.
Die Gemeinde Ehrenburg kann – zumal das Plangebiet das gesamte Gebiet der Samtgemeinde umfasst und der Gemeindebereich unmittelbar von Planungen betroffen ist - ebenfalls Bedenken und/oder Anregungen zu dem Planentwurf äußern, die dann im weiteren Verfahren zu berücksichtigen bleiben.
Beschlussvorschlag:
Bei der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Schwaförden werden im Rahmen der Trägerbeteiligung öffentlicher Belange durch die Gemeinde Ehrenburg keine / folgende Bedenken und Anregungen für dieses Planverfahren geäußert:
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Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
____________________________________ Unterschriften
Anlage/n:
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