Drucksache - VO/03/008/2020
Sachverhalt: Die Thematik einer Anlage von Blühstreifen auf gemeindeeigene Flächen wurde bereits in 2019 wiederholt aus den Reihen der politischen Vertreter der Gemeinde erörtert; Herr Kanzelmeier vom Landkreis Diepholz / von der Stiftung Naturschutz hat hierüber in der Ratssitzung am 20.03.2019 auch entsprechende Informationen gegeben.
Konsens war / ist, dass zunächst Streifen auf einer Fläche in Stocksdorf (vgl. auch Nr. 49 der beigefügten Unterlagen) sowie auf einer gemeindeeigenen Fläche beim Friedhof in Schmalförden angelegt werden sollen.
Ratsmitglied Döpke hat zwischenzeitlich Herrn Kanzelmeier erneut per Übersendung einer seitens der Verwaltung erstellten CD, auf denen mögliche nicht mehr benötigte Grundstücke der Gemeinde in 2008 dargestellt worden waren, gebeten, grundsätzlich weiter geeignete Flächen darzustellen.
Herr Kanzelmeier hat hierzu (beispielhaft) mögliche gemeindeeigene Flächen dargestellt (vgl. auch Anlage – allerdings stehen davon nicht mehr alle im Eigentum der Gemeinde).
Beschlussvorschlag:
Im Bereich der Gemeinde Ehrenburg sind folgende gemeindeeigenen Flächen zur Anlage von Blühstreifen vorzusehen:
1.) Rasenfläche am Friedhof in Schmalförden 2.) Fläche in Schmalförden-Sudbruch 3.) Entwidmeter Weg aus der Vorschlagsliste von Herrn Kanzelmeier 4.) ………………………………………………………………………………………… 5.) ………………………………………………………………………………………… 6.) …………………………………………………………………………………………
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
____________________________________ Unterschriften
Anlage/n:
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