Drucksache - VO/03/003/2020
Sachverhalt: Die (unbefestigte) Gemeindestraße „Neuer Kamp“ im Ortsteil Stocksdorf wird offensichtlich durch angrenzende bewirtschaftende Landwirte bereits seit geraumer Zeit als Bestandteil dort liegender landwirtschaftlicher Flächen „mitgenutzt“ (vgl. auch Anlage). Durch einen dieser „Bewirtschafter“, Herrn Gerhard Ritterhoff, Stocksdorf 4, wurde zwischenzeitlich die Absicht geäußert, als „Ersatz“ für diese „Mitnutzung“ einen Blühstreifen in dem betreffenden Bereich anzulegen.
Festzuhalten bleibt unter Hinweis auf derartige Überlegungen jedoch auch, dass die gewidmete Straße offensichtlich keine Bedeutung mehr für die Öffentlichkeit hat und für den öffentlichen Straßenverkehr entbehrlich ist. Insofern sollte ein Einziehungsverfahren für die Gemeindestraße initiiert werden.
Nach dem niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) ist das Verfahren durch Umsetzung folgender Punkte durchzuführen:
Beschluss über die Absicht der Einziehung (§ 8 Abs. 2 NStrG) – vgl. Beschlussvor- schlag
Beschluss über die Einziehung (§ ( Abs. 3 NStrG) – in einer/der kommende(n) Ratssitzungen – hiergegen könnte der Klageweg beschritten werden
Beschlussvorschlag:
Es ist beabsichtigt, die Gemeindestraße „Neuer Kamp“ (Gemarkung Stocksdorf, Flur 6, Flurstück 31) gemäß § 8 Absatz 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung ab dem 01. August 2020 einzuziehen, da die betreffende Straße für die Öffentlichkeit keine Bedeutung mehr hat und für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Die Absicht der Einziehung ist entsprechend § 8 Absatz 2 NStrG nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in der Sulinger Kreiszeitung bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
____________________________________ Unterschriften
Anlage/n:
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