Drucksache - VO/04/012/2019
Sachverhalt:
Im Finanzhaushalt wird ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 13.200 € erwartet.
Für die Berechnung der Samtgemeindeumlage wurde im Planentwurf, unverändert zu den Vorjahren, ein Hebesatz von 42% zu Grunde gelegt. Bei der Kreisumlage wurde ein Hebesatz von 44% (2019 = 45%) angenommen (-> tatsächl. Festsetzung zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht beschlossen).
Der investive Bereich des Haushaltsplanentwurfes umfasst die Breitbandförderung mit 2.700 €.
Im Haushaltsjahr 2020 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Erforderliche Ausgaben werden bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 über- bzw. außerplanmäßig genehmigt (vorläufige Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG).
Gleichzeitig wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2019-2023 der Gemeinde Neuenkirchen in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
____________________________________ Unterschriften
Anlage/n:
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