Auszug - Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Neuenkirchen - finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Schwaförden
Beratungsverlauf: Sachvortrag Samtgemeindebürgermeister Denker anhand der Drucksache VO/01/014/2020.
Ratsmitglied Beneke gibt den Hinweis eines möglichen Ausbaues der betreffenden Gemeindeverbindungsstraße im kommenden Flurbereinigungsverfahren Neuenkirchen. Gerade in den dortigen Kurvenbereichen sei ein Begegnungsverkehr oftmals als problematisch zu betrachten.
Ratsmitglied Schwenn erkundigt sich nach einer möglichen Kostenträgerschaft der Stadt Bassum, die ebenfalls in Teilbereichen der Straße Straßenbaulastträger ist. Samtgemeindebürgermeister Denker unterrichtet, dass diesbezüglich noch keine endgültige Entscheidung seitens der Stadt Bassum getroffen worden sei.
Beschluss: Der Samtgemeinderat Schwaförden entscheidet anschließend wie folgt:
„Die Samtgemeinde Schwaförden beabsichtigt, im Zuge der Umsetzung des geplanten Flurbereinigungsverfahrens Neuenkirchen-Cantrup sich an den nicht durch Zuschüssen gedeckten Ausbaukosten der GVS-Strecke „Sudwalder Weg“ im dortigen Gemeindebereich mit 25 % zu beteiligen ( = ca. 65.000 €). Die betreffende GVS-Strecke bleibt im Eigentum und in Unterhaltung der Samtgemeinde Schwaförden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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