Auszug - Jahresabschluss der Samtgemeinde Schwaförden für das Haushaltsjahr 2012
Beratungsverlauf: Samtgemeindebürgermeister Denker unterliegt auf Grundlage des § 41 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bei diesem Tagesordnungspunkt dem Mitwirkungsvorbot.
Sachvortrag Vorsitzender Braunert anhand der Drucksache VO/01/004/2020. Er weist auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Diepholz hin.
Beschluss: Durch den Samtgemeinderat wird folgender Beschluss gefasst:
160.892,24 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 425,00 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
Samtgemeindebürgermeister Denker hat an der Beratung sowie Abstimmung nicht mitgewirkt.
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