Auszug - Anlage von Blühstreifen auf gemeindeeigenen Flächen
Beratungsverlauf: Sachvortrag Gemeindedirektor Denker anhand der Drucksache VO/03/008/2020.; zwischenzeitlich konnte eine im Vorfeld angebotene Fläche auf dem Areal von Familie Mysegades in Wesenstedt Umsetzung erfahren.
Ratsmitglied Kramer erkundigt sich nach der Umsetzung der geplanten Maßnahme am Friedhofsgelände; Ratsmitglied Wilhelm Meyer signalisiert, dass der Vorstand der Kirchengemeinde als Eigentümerin der betreffenden Fläche gegen eine Anlegung grundsätzlich keine Bedenken hat und er die Koordination in Form einer formlosen Anfrage übernehmen wird. Er macht jedoch geltend, dass ggf. für 2020 keine Umsetzung mehr erfolgen kann.
Ratsmitglied Kramer hält eine Anlegung von Streifen Ende August / Anfang September 2020 für realistisch. Auf ergänzende Nachfrage macht er deutlich, dass entstehende Aufwendungen durch die Gemeinde zu finanzieren bleiben.
Ratsmitglied Kramer spricht dann eine Fläche gegenüber dem Hausobjekt Grüppemeier an der „Hauptstraße“ an, welches das Land Niedersachsen im Zuge der Geh- und Radwegsanierung an der L 341 als Ausgleichsfläche erworben hat. Diese Fläche könne ebenfalls mittels Blühstreifen Aufwertung erfahren; er bietet an, in diesem Zusammenhang entsprechende Erörterungen mit dem Land Niedersachsen führen zu wollen.
Ratsmitglied Jürgens schlägt abweichend von der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vor, neben der Fläche am Friedhof die Fläche des Landes Niedersachsen sowie das Areal der Familie Mysegades zur Anlage vorzusehen; für die Flächen am Friedhof und dem Land sollte der Beschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Eigentümer erfolgen.
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Ehrenburg beschließt dann wie nachstehend:
„Im Bereich der Gemeinde Ehrenburg sind folgende gemeindeeigenen Flächen zur Anlage von Blühstreifen vorzusehen:
1.) Rasenfläche am Friedhof in Schmalförden 2.) Areal bei der Familie Mysegades, Wesenstedt 33 3.) Fläche des Landes Niedersachsen gegenüber dem Hauobjekt Grüppemeier in der „Haupstraße“.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
|