Auszug - Einziehung der Gemeindestraße "Neuer Kamp" im Ortsteil Stocksdorf - Beschluss über die Absicht der Einziehung nach § 8 Abs. 1 und 2 NStrG
Beratungsverlauf: Sachvortrag Gemeindedirektor Denker anhand der Drucksache VO/03/003/2020; er teilt in diesem Zusammenhang vorsorglich mit, dass eine mögliche Einziehung abweichend vom vorliegenden Beschlussvorschlag aus formellen Gründen erst zum 01. November 2020 realisierbar ist.
Beschluss: Der Gemeinderat Ehrenburg beschließt ohne Erörterung wie folgt:
„Es ist beabsichtigt, die Gemeindestraße „Neuer Kamp“ (Gemarkung Stocksdorf, Flur 6, Flurstück 31) gemäß § 8 Absatz 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung ab dem 01. November 2020 einzuziehen, da die betreffende Straße für die Öffentlichkeit keine Bedeutung mehr hat und für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Die Absicht der Einziehung ist entsprechend § 8 Absatz 2 NStrG nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in der Sulinger Kreiszeitung bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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