Auszug - Ausnahmegenehmigung / Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften des B-Planes Nr. 8 "Am dünnen Sünder"
Beratungsverlauf: Sachvortrag Gemeindedirektor Denker anhand der Drucksache VO/04/002/2020.
Ratsmitglied Klaahsen weist auf die bereits in der Vergangenheit entsprechend beschlossenen Ausnahmegenehmigungen / Befreiungen hin und positioniert sich für den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Beschluss: Der Gemeinderat Neuenkirchen fasst daraufhin folgenden Beschluss:
„Die Gemeinde Neuenkirchen erteilt Frau und Herrn Nadine und Dr. Eike Volkmann, Hördener Str. 49. 28844 Weyhe, für den Bau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 21/3, Flur 3, Gemarkung Neuenkirchen (künftige Postanschrift: Amselweg 3), eine Ausnahmegenehmigung / Befreiung zu Ziffer 1 (Traufwandhöhe) der örtlichen Bauvorschriften des B-Planes Nr. 8 „Am dünnen Sünder“.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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