Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2012
Beratungsverlauf: Sachvortrag Bürgermeister Kanzelmeier anhand der Drucksache VO/04/001/2020; er unterstreicht, dass mangels Beanstandungen seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Diepholz eine Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 empfohlen wird.
Ratsmitglied Dr. Meyer begrüßt zwar den vorliegenden Beschlussvorschlag, moniert jedoch den langen Zeitraum der vorgenommenen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Eine Abarbeitung der Jahresrechnungen ab 2013 sollte weitaus schneller erfolgen als der Jahresabschluss 2012, der nach acht Jahren zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Es wird deutlich gemacht, dass seitens der Gemeinde Möglichkeiten zum Eingriff in Prüfungsabläufe und des Zeitraumes der Dauer von Prüfungen von Jahresabschlüssen nicht bestehen und insofern Jahresabschlüsse erst nach Beendigung der Arbeitsabläufe beim Rechnungsprüfungsamt zur Beschlussfassung vorbereitet werden können.
Ratsmitglied Dr. Meyer spricht zudem die Bemerkung einer fehlenden Kosten- und Leistungsrechnung und sich daraus ggf. ergebender Konsequenzen an.
Hierzu wird heraus gestellt, dass sich die fehlende Kosten- und Leistungsrechnung in erster Linie auf die Gebühren des Dorfgemeinschaftshauses beziehen, deren Höhe in erster Linie „politische“ Gebühren darstellen, die nicht unter dem Aspekt der dort anfallenden Aufwendungen festgesetzt worden sind.
Sollte die Gemeinde demnach zukünftig (hohe) Schulden darstellen, so wäre unter den Gesichtspunkten der Grundsätze zur Einnahmebeschaffung unter Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung für das Dorfgemeinschaftshaus, in der dann auch Abschreibungen und kalkulatorische Kosten darzustellen sind, die Nutzungsgebühren inhaltlich zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Beschluss: Durch den Rat der Gemeinde Neuenkirchen wird dann nachstehender Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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