Auszug - (Wieder-)Errichtung einer Straßenleuchte gegenüber dem Hausobjekt Sulinger Straße 71
Beratungsverlauf: Sachvortrag Bürgermeister Köberlein anhand der Drucksache VO/02/002/2020; er unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass beabsichtigt sei, eine bereits vorhandene Leuchte, die aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorhanden sei, wieder mittels einer Neuaufstellung zu ersetzen.
Die Ratsmitglieder Buschmann sowie Kafemann signalisieren ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag.
Ratsmitglied Brüning gibt zu bedenken, dass in Anbetracht von Beschwerden aus der „Feldstraße“, durch die Umstellung auf LED sei die Straßenbeleuchtung insgesamt „schlechter“ geworden, es ggf. eine fragwürdige Vorgehensweise sei, wenn man die betreffende Leuchte ergänzend aufstelle. Bürgermeister Köberlein betont, dass es sich hier nicht um eine Neuaufstellung einer zusätzlichen Straßenleichte handle; vielmehr werde eine Ersatzbeschaffung initiiert.
Beschluss: Durch den Gemeinderat Affinghausen wird dann nachstehende Entscheidung getroffen:
„Die (Wieder-)Errichtung einer Straßenleuchte gegenüber dem Hausobjekt Sulinger Str. 71 in dem dortigen Kurvenbereich wird zugestimmt.
Aus Basis des vorliegenden Kostenangebotes bleibt die Fa. Westnetz GmbH mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu beauftragen.
Die investiv entstehenden Kosten werden außerplanmäßig genehmigt und sind im 1. Nachtraghaushaltsplan der Gemeinde für 2020 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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