Auszug - Ausnahmegenehmigung / Befreiung von den baugestalterischen Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 "Dillengrund"
Beratungsverlauf: Sachvortrag Gemeindedirektor Denker anhand der Drucksache VO/05/010/2019.
Bürgermeister Schwenn macht ebenfalls auf eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung im B-Planbereich aufmerksam; in dem vorliegendem Falle sollte man ebenso verfahren.
Ratsmitglied Riedemann unterstreicht, dass die baugestalterischen Festsetzungen 1995 festgelegt worden sind; in der Zwischenzeit habe sich jedoch gestalterisch „einiges“ verändert. Insofern sollte man flexibel auf vorliegende Anträge reagieren und Ausnahmen/Befreiungen auch genehmigen.
Beschluss: Durch den Rat der Gemeinde Scholen wird daraufhin folgende Entscheidung getroffen:
„Die Gemeinde Scholen erteilt Herrn Lutz Meyenburg, Am Sportplatz 44, 27239 Twistringen, für sein Bauvorhaben (Neubau eines Wohnhauses mit Carport) auf den Flurstücken 21/6, 21/7 und 21/8, Flur 20, Gemarkung Scholen, eine Ausnahmegenehmigung / Befreiung zu § 1 Satz 2 ( = Materialfarbe der Dächer ) der baugestalterischen Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 „Dillengrund“.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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