Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Neuenkirchen
Beratungsverlauf: Sachvertrag Gemeindedirektor Denker anhand der Drucksache VO/04/003/2019; er insistiert in diesem Zusammenhang, dass eine Neufassung insbesondere bedingt durch eine Rechtsunwirksamkeit der seit 1998 gültigen Satzung im Falle einer Anwendung und anschließender Überprüfung dieser Satzung in einem gerichtlichem Verfahren geboten ist.
Ratsmitglied Dr. Meyer macht deutlich, dass der Inhalt des Satzungsentwurfes aufgrund seines streng juristischen Inhaltes in Teilen an der Wirklichkeit vorbeiführe und für ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder kaum verständlich sei; es könne insofern TOPs, die er nicht vollumfänglich nachvollziehen könne, zunächst nicht positiv begleiten. Ggf. sollte sich der Gemeinderat vor einer Beschlussfassung zunächst anwaltlich über Inhalt sowie Zweck der Satzung unterrichten lassen.
Ratsmitglied Oetker vermisst eine Synopse, um Änderungen des aktuellen Satzungsentwurfes zur gegenwärtig geltenden Satzung nachvollziehen zu können.
Stellv. Gemeindedirektor Hollmann gibt daraufhin ergänzend eine Übersicht über den Anwendungsbereich sowie einzelne Inhalte der Erschließungskostensatzung.
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen trifft anschließend nach kurzer weiterer Erörterung folgende Entscheidung:
„Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Neuenkirchen wird aktualisiert in der anliegenden Fassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
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