Auszug - Dorferneuerung Sudwalde - Benennung der Umsetzung geplanter Maßnahmen
Beratungsverlauf: Bürgermeister Klusmann gibt unter Bezug auf die Sitzungsvorlage nochmals die bereits umgesetzten und noch ausstehenden Maßnahmen bekannt.
Gemeindedirektor Denker weist darauf hin, dass auch der Bewilligungszeitraum für private Maßnahmen bis Ende 2020 läuft und noch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen; Antragstermin ist jeweils der 15.09. eines jeden Jahres.
Die anschließende Aussprache zeigt, dass insbesondere die Tepestraße und das Kirchenumfeld im Focus stehen. Hinsichtlich der Tepestraße sollten konkrete Gestaltungvorschläge erarbeitet und eine aktuelle Kostenschätzung vorbereitet werden. Bezüglich des Kirchenumfeldes steht aktuell ein Gespräch mit dem Kirchenvorstand an; zudem müsse auch der Eigentümer des „Tepehauses“ einbezogen werden.
Die Ratsmitglieder St. Kohröde und K. Kohröde sprechen sich für eine Neugestaltung der Ortseinfahrten bzw. eine sinnvolle Beschilderung für bestehende Einrichtungen aus.
Der Rat der Gemeinde Sudwalde fasst dann den nachstehenden Beschluss.
Beschluss: Beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, bleiben im Rahmen des anzufertigenden Evaluierungsberichtes der Dorferneuerung Sudwalde folgende öffentliche Maßnahmen für eine mögliche Umsetzung in den Jahren bis 2020 zu benennen:
1.) Tepestraße / Kirchenumfeld; 2.) Ortseinfahrten (Fahrbahnteiler u.a.); 3.) Beschilderungen.
Abstimmungsergebnis:
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