Auszug - Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Zum Oberdorf" gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Beratungsverlauf: Sachvortrag durch Herrn Denker entsprechend der Drucksache 009/2017.
Der Rat der Gemeinde Affinghausen fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Aufgrund des § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Affinghausen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Zum Oberdorf“.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 11.732 qm und besteht aus den Flächen der Gemarkung Affinghausen, Flur 21, Flurstücke 111/2 und 112/2.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Zum Oberdorf“ erfolgt in diesem Zusammenhang nach den Bestimmungen des § 13a BauGB in einem sog. „beschleunigten Verfahren“; d.h. es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB soll ferner eine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Nach Ablauf der Auslegung / Beteiligung sollen die hierzu eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit Abwägungsvorschlägen dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden.
Die Gemeinde Affinghausen stellt zudem nach § 13a Absatz 2 Ziffer 2 BauGB einen Antrag an die Samtgemeinde Schwaförden, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Schwaförden im Wege einer Berichtigung mit den Inhalten/Vorgaben des B-Planes Nr. 9 anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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