Auszug - Beschlussfassung über die geänderten Bewertungsregeln
Beratungsverlauf: Sachvortrag stellv. Gemeindedirektor Hollmann anhand der Drucksache VO/05/008/2016. Er führt aus, dass seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Diepholz Korrekturen an den ursprünglich aufgestellten Bewertungsregeln kaum gefordert worden sind; Ausnahme bildete allenfalls die vorgenommene Bewertung des Waldvermögens der Gemeinde, deren Höhe spürbar zu senken ist. Die vorzunehmenden Korrekturen werden dann Eingang in die Jahresrechnung 2015 finden.
Die Ratsmitglieder Landwehr und Kattelmann äußern inhaltliche Zweifel an der Vorgabe des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Diepholz; nach ihrer Auffassung wäre das Waldvermögen der Gemeinde tatsächlich höher zu bewerten gewesen.
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Scholen fasst anschließend nach kurzer weiterer Erörterung nachstehenden Beschluss:
„Die geänderten Bewertungsregeln werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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