Auszug - Einziehung von Gemeindestraßen in Ehrenburg Beschluss über die Absicht der Einziehung nach § 8 Abs. 1 und 1 NStrG
Beratungsverlauf: Sachvortrag stellv. Gemeindedirektor Hollmann anhand der Drucksache VO/03/01/2015. Es wird in diesem Zusammenhang betont, dass die vorgeschlagenen Straßen durch die Einziehung „lediglich“ ihre öffentliche „Wegefunktion“ verlieren und nach der erfolgten Einziehung quasi als „private“ Grundstücke im Eigentum der Gemeinde verbleiben.
Vorsitzender Döpke weist in diesem Zusammenhang auf existierende Landschaftselemente im Bereich der Gemeindestraße „Kleine Heide“ im Bereich der Ortschaft Stocksdorf hin, die zu beachten bleiben.
Ausschussmitglied Kastens beantragt, im Bereich der Ortschaft Schmalförden für die Gemeindestraßen „Kreuzweg“ (Nr. 2 auf der beigefügten Karte beim Beschlussvorschlag) und „Krummer Kamp“ (Nr. 12) kein Einziehungsverfahren durchzuführen; beide Straßen erfüllen nach wie vor öffentliche Erschließungsaufgaben.
Ausschussmitglied Lehmkuhl beantragt zudem, ebenfalls für die im Bereich der Ortschaft Wesenstedt liegenden Straßen „Alter Hoyaer Weg“ (Nr. 6) sowie „Kurzes Ende (Nr. 16) kein Einziehungsverfahren durchzuführen.
Beschluss: Der Wege-, Bau- und Umweltausschuss fasst daraufhin nachstehende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:
„Es ist beabsichtigt, folgende Gemeindestraßen gemäß § 8 Absatz 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.08.2015 einzuziehen, da diese für die Öffentlichkeit keine Bedeutung mehr haben und für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind:
(1) „Am Röhen“ (Teilbereich über ca. 175 m) (Gemarkung Schweringhausen, Flur 6, Flst. 21/1) (2) entfällt (3) „Der neue Kamp“ (Gemarkung Schmalförden, Flur 8. Flst. 46) (4) „Endweg“ (Gemarkung Schmalförden, Flur 15, Flst. 374, 377) (5) „Stichweg“ (Gemarkung Wesenstedt, Flur 12, Flrst. 163/6) (6) entfällt (7) „Kleine Heide“ (Gemarkung Stocksdorf, Flur 1, Flst. 33) (8) „Mühlenmoor“ (Gemarkung Wesenstedt, Flur 3, Flst. 32) (9) „Johannweg“ (Teilbereich über ca. 85 m) (Gemarkung Schmalförden, Flur 8, Flst. 69/1) (10) „Kurze Stücken“ (Gemarkung Schmalförden, Flur 14, Flst. 67) (11) „Lange Stücken“ (Teilbereich über ca. 485 m) (Gemarkung Schmalförden, Flur 14, Flst. 66) (12) entfällt (13) „Triftweg“ (Teilbereich über ca. 450 m) (Gemarkung Schmalförden, Flur 2, Flst. 56/1, 61, 63/1) (14) „Im Südfeld“ (Gemarkung Schweringhausen, Flur 2, Flst. 56/1) (15) „Moorweg“ (Teilbereich über ca. 140 m) (Gemarkung Wesenstedt, Flur 2, Flst. 6) (16) entfällt (17) „Annastraße“ (Teilbereich über ca. 400 m) (Gemarkung Stocksdorf, Flur 10, Flst. 20) (18) „Kiebitzheider Weg“ (Teilbereich über ca. 125 m) (Gemarkung Schmalförden, Flur 1, Flst. 26, 27).
Die Absicht der Einziehung ist entsprechend § 8 Abs. 2 NStrG nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in der Sulinger Kreiszeitung bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
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