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Kindertagespflege
Die Kindertagespflege gilt insbesondere als Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren und/oder als ergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Kindergartenalter bzw. für schulpflichtige Kinder.
Die Kinder werden von einer qualifizierten Tagespflegeperson in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der sorgeberechtigten Person betreut, sodass auch eine flexible Betreuungszeit für Ihr Kind vereinbart werden kann.
Die Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden.
Bei der privaten Finanzierung vereinbaren die Eltern und die Tagespflegeperson untereinander die Höhe der Betreuungskosten.
Soll die Finanzierung öffentlich erfolgen, erhält die Tagespflegeperson ein festgesetztes Tagespflegegeld. Daneben wird geprüft, in welcher Höhe sich die Eltern an den Kosten der Kindertagespflege beteiligen müssen.
Seit dem 01.05.2007 befindet sich im Rathaus der Samtgemeinde Schwaförden eine Kontakt- und Vermittlungsstelle für Eltern und Tagespflegepersonen.
- geeignete Tagespflegepersonen an Eltern vermittelt,
- die Eltern über vorhandene Kinderbetreuungsangebote informiert,
- Gesprächsrunden für Tagespflegepersonen organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.
Ansprechpartner/in
- Frau Olesja Lieders

Rathaus Schwaförden, Zimmer 23 - Bauamt
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 930323
Fax: 04277 930350
E-Mail: olesja.lieders@schwafoerden.de - Frau Imke Jürgensen

Rathaus Schwaförden, Zimmer 19 - Kindergärten
Poststraße 157
27252 Schwaförden
Telefon: 04277 930336
Fax: 04277 930350
E-Mail: imke.juergensen@schwafoerden.de





